Sehr geehrter Herr MUSTERMANN,
seit einiger Zeit belästigen sich mich regelmäßig mit ihren E-Mails/Schreiben/Telefonaten.
Mein Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre gibt mir das Recht von ihnen nicht (weiter) belästigt zu werden. Das haben Gerichte in der Vergangenheit regelmäßig bestätigt.
Danach umfasst das Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der Einzelne in Kontakt mit anderen Menschen treten möchte (vergleiche dazu z. B. LG Oldenburg NJW 1996, 62, 63 mit zahlreichen Nachweisen). Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig. Dabei kann offen bleiben, in welcher Weise zuvor Kontakte stattgefunden und ob sie verletzenden Charakter gehabt haben; entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens, den jeder zu respektieren hat. …
Aus diesem Grund untersage ich ihnen mich weiter zu belästigen. Insbesondere wird ihnen untersagt mich per E-Mail, persönlich, schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren. Sollten sie mich weiterhin kontaktieren bzw. stalken wird dieser Rechtsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.