Kontaktverbot außergerichtlich durchsetzen

Sehr geehrter Herr MUSTERMANN,

seit einiger Zeit belästigen sich mich regelmäßig mit ihren E-Mails/Schreiben/Telefonaten.

Mein Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre gibt mir das Recht von ihnen nicht (weiter) belästigt zu werden. Das haben Gerichte in der Vergangenheit regelmäßig bestätigt.

Danach umfasst das Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der Einzelne in Kontakt mit anderen Menschen treten möchte (vergleiche dazu z. B. LG Oldenburg NJW 1996, 62, 63 mit zahlreichen Nachweisen). Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig. Dabei kann offen bleiben, in welcher Weise zuvor Kontakte stattgefunden und ob sie verletzenden Charakter gehabt haben; entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens, den jeder zu respektieren hat. …

Aus diesem Grund untersage ich ihnen mich weiter zu belästigen. Insbesondere wird ihnen untersagt mich per E-Mail, persönlich, schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren. Sollten sie mich weiterhin kontaktieren bzw. stalken wird dieser Rechtsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Unterhalb dieses Textes finden sie eine Mustervorlage für die Beantragung einer einstweiligen Anordnung nach dem GewSchG.

Die rot gekennzeichneten Textpassagen müssen evtl. von ihnen angepasst, bzw. ergänzt werden.

An das
Amtsgericht
– Familiengericht –
XXX-STRAßE oder POSTFACH-XXX
xxx-ORT-XXX

Hier tragen sie die Adresse des zuständigen Amtsgerichts ein.

Weiterlesen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz“

Schreiben an das Gericht/Jugendamt wegen Familiengutachten

<

Sehr geehrte Frau XXX

Sehr geehrter Herr XXX

Sehr geehrte Damen und Herren

>

 

Mit Schreiben vom XXXX haben sie mitgeteilt, dass sie ein Gutachten über meine/unsere Erziehungsfähigkeit erstellen lassen wollen.

Lt. Urteil des BVerfG stellt so ein Gutachten einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, und die Teilnahme daran ist grundsätzlich freiwillig.

Außerdem sind solche Gutachten sehr häufig falsch und unbrauchbar, wie sowohl die Universität Tübingen, die Universität Hagen und der BR festgestellt haben.

Eine Studie der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität hat zudem ergeben, dass psychologische und psychiatrische Gutachter häufig eine Tendenz vom Gericht/Jugendamt signalisiert bekommen. Dies sei bei 45% der psychologischen und 28% der psychiatrischen Gutachtern der Fall.

Um nun prüfen zu können, ob ich ihr Angebot bezüglich der Begutachtung annehmen kann, bitte ich sie mir drei Gutachter zur Auswahl mitzuteilen. Ich werde dann prüfen, ob ich an der Begutachtung teilnehme, und welchen Gutachter ich nehme.

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

 

(MUSTERSCHREIBEN VON MUSTERSCHREIBEN.WORDPRESS.COM)

Dich vorstellen (Beispielbeitrag)

Dies ist ein Beispielbeitrag, ursprünglich veröffentlicht im Rahmen der Blogging University. Nimm an einem unserer zehn Programme teil und starte noch heute mit deinem Blog.

Du wirst heute einen Beitrag veröffentlichen. Mach dir keine Gedanken darüber, wie dein Blog aussieht. Es ist egal, ob du ihm bereits einen Namen gegeben hast oder nicht. Fühl dich nicht überfordert. Klicke einfach nur auf den Button „Neuer Beitrag“ und erzähle uns, warum du hier bist.

Warum tun wir das?

  • Weil neue Leser so mehr Informationen erhalten. Wer bist du? Worum geht es bei dir? Warum sollten sie dein Blog lesen?
  • Weil dies dir helfen wird, dich auf deine eigenen Ideen zu konzentrieren und darauf, was du mit deinem Blog erreichen möchtest.

Der Beitrag kann lang oder kurz sein, eine persönliche Einführung zu deinem Leben oder eine Botschaft enthalten, ein Manifest für die Zukunft werden oder einfach kurz darstellen, welche Dinge du zukünftig veröffentlichen möchtest.

Damit du beginnen kannst, haben wir hier einige Fragen an dich.

  • Warum führst du ein öffentliches Blog und kein persönliches Tagebuch?
  • Über welche Themen möchtest du schreiben?
  • Mit wem möchtest du über dein Blog in Kontakt kommen?
  • Wenn dein Blog im kommenden Jahr erfolgreich ist: Was möchtest du erreichen?

Dies sind keine starren Fragen. Das Schöne an einem Blog ist, dass er sich ständig entwickelt, je nachdem, was wir lernen oder wem wir begegnen. Es ist jedoch gut zu wissen, wo und warum du dieses Blog begonnen hast. Und darüber hinaus kannst du durch die Formulierung deiner Ziele weitere Inspirationen erhalten.

Du weißt nicht, wie du beginnen sollst? Schreibe einfach auf, was dir gerade in den Kopf kommt. Anne Lamott, Autorin eines tollen Buchs zum Thema Schreiben, sagt, dass du dir selbst die Erlaubnis geben musst, einen „ersten schlechten Entwurf“ zu verfassen. Anne spricht einen wichtigen Punkt an: Beginne einfach mit dem Schreiben und bearbeite deinen Entwurf erst später.

Wenn du bereit bist, deinen Beitrag zu veröffentlichen, füge ihm drei bis fünf Schlagwörter hinzu, die das Thema deines Blogs erfassen: Schreiben, Fotografie, Fiction, Erziehung, Essen, Autos, Filme, Sport usw. Mithilfe dieser Schlagwörter können Leser, die sich für deine Themen interessieren, deinen Beitrag schneller im Reader finden. Vergewissere dich, dass eines der Schlagwörter „zerotohero“ ist, sodass dich auch neue Blogger finden können.

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