Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Unterhalb dieses Textes finden sie eine Mustervorlage für die Beantragung einer einstweiligen Anordnung nach dem GewSchG.

Die rot gekennzeichneten Textpassagen müssen evtl. von ihnen angepasst, bzw. ergänzt werden.

An das
Amtsgericht
– Familiengericht –
XXX-STRAßE oder POSTFACH-XXX
xxx-ORT-XXX

Hier tragen sie die Adresse des zuständigen Amtsgerichts ein.

 

 

ANTRAGSTELLER

XXX-VORNAME – NAME – ADRESSE-XXX

Hier tragen sie den Namen und Adresse des Antragstellers ein.

 

gegen

XXX-VORNAME – NAME – ADRESSE-XXX

Hier tragen sie den Namen und die Adresse des Antragsgegners ein.

 

 

1.) Dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin wird verboten:

  • die Antragstellerin/den Antragsteller zu bedrohen, zu belästigen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln,
  • die Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers        zu betreten,
  • sich in einem Umkreis von 50 Metern der Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers aufzuhalten,
  • sich der Antragstellerin/dem Antragsteller in einem Umkreis von 50 Metern zu nähern,
  • der Antragstellerin/dem Antragsteller aufzulauern,
  • den Arbeitsplatz der Antragstellerin/des Antragstellers        aufzusuchen,
  • Verbindung zur Antragstellerin/zum Antragsteller, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen und
  • Zusammentreffen mit der Antragstellerin/dem Antragsteller herbeizuführen

2.) Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin sofort einen Abstand von mindestens 50 Metern herzustellen.

 

Hier können sie sich für eine Variante entscheiden. Es wird empfohlen dies auch entsprechend abzuändern, damit das Ganze individuell gefertigt aussieht.

1.) Dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin wird verboten:

  • die Antragstellerin/den Antragsteller zu bedrohen, zu belästigen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln,
  • die Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers        zu betreten,
  • sich in einem Umkreis von 50 Metern der Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers aufzuhalten,
  • sich der Antragstellerin/dem Antragsteller in einem Umkreis von 50 Metern zu nähern,
  • der Antragstellerin/dem Antragsteller aufzulauern,
  • den Arbeitsplatz der Antragstellerin/des Antragstellers        aufzusuchen,
  • Verbindung zur Antragstellerin/zum Antragsteller, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen und
  • Zusammentreffen mit der Antragstellerin/dem Antragsteller herbeizuführen

2.) Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin sofort einen Abstand von mindestens 50 Metern herzustellen.

Hier können sie sich für eine Variante entscheiden. Es wird empfohlen dies auch entsprechend abzuändern, damit das Ganze individuell gefertigt aussieht. Außerdem können auch einzelne Punkte gestrichen werden, oder es kann notwendig sein weitere Punkte aufzuführen. Denkbar wäre z. B. auch, dass man die EA auf einen evtl. Zweitwohnsitz des Antragstellers ausweitet, oder evtl. auf den Kindergarten/die Schule, die von dem Kind/den Kindern des Antragstellers besucht wird.

1.) Dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin wird verboten:

  • die Antragstellerin/den Antragsteller zu bedrohen, zu belästigen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln,
  • die Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers        zu betreten,
  • sich in einem Umkreis von 50 Metern der Wohnung der Antragstellerin/des Antragstellers aufzuhalten,
  • sich der Antragstellerin/dem Antragsteller in einem Umkreis von 50 Metern zu nähern,
  • der Antragstellerin/dem Antragsteller aufzulauern,
  • den Arbeitsplatz der Antragstellerin/des Antragstellers        aufzusuchen,
  • Verbindung zur Antragstellerin/zum Antragsteller, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen und
  • Zusammentreffen mit der Antragstellerin/dem Antragsteller herbeizuführen

2.) Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin sofort einen Abstand von mindestens 50 Metern herzustellen.

Die Meterzahl kann evtl. individuell angepasst werden. Im Allgemeinen dürfte aber 50 Meter angebracht sein.

Vollstreckung

  • Die sofortige Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner/die Antragsgegnerin werden angeordnet.

Kosten

  • Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin.

 

Auch hier können sie sich für eine Variante entscheiden. Es wird empfohlen dies auch entsprechend abzuändern, damit das Ganze individuell gefertigt aussieht.

Verfahrenswert

  • Der Verfahrenswert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

Der Verfahrenswert kann natürlich individuell angepasst werden. Letztendlich entscheidet das Gericht über den Verfahrenswert.

 

Verfahrenskostenhilfe

Weiterhin wird beantragt,

der Antragstellerin/dem Antragsteller für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnenden/des Unterzeichnenden zu bewilligen.

Auch hier können sie sich für eine Variante entscheiden. Es wird empfohlen dies auch entsprechend abzuändern, damit das Ganze individuell gefertigt aussieht.

 

Verfahrenskostenhilfe

Weiterhin wird beantragt,

der Antragstellerin/dem Antragsteller für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnenden/des Unterzeichnenden zu bewilligen.

Der durchgestrichene Text wird nur benötigt, wenn man einen Anwalt beauftragt hat. Dann wird man aber kaum diese Textvorlage benötigen, weil dann der Anwalt den Antrag stellen wird. Aus diesem Grund sollte man diese Textpassage im eigenen Antrag löschen.

Den vollständigen Text finden sie hier.

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